Es ist wichtig, noch vor Abholung des Pferdes die Pferdehaftpflichtversicherung abzuschließen. Alle Vorkommnisse von Schäden sind dann direkt der Versicherung zu melden und keinesfalls sollten Sie persönlich den Forderungen Dritter vorzeitig nachkommen.
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Sie sollten wissen, dass ein Pferdehalter und ein Pferdehüter nicht dasselbe sind, es gibt gewisse Unterschiede zwischen beiden. Als erstes ist es wichtig das ein Pferdehalter nicht unbedingt auch gleichzeitig der Eigentümer des Tieres sein muss. Ein Pferdehalter ist “nur” für das Wohl des Tieres verantwortlich. Das macht sich auch in der Pferdehaftpflichtversicherung bemerkbar.
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Die Haftpflichtversicherung für Pferde prüft für Sie, ob und in welcher Höhe Schadensersatzverpflichtungen gegen Sie bestehen. Außerdem werden von Ihrer Pferdehaftpflicht berechtigte Ansprüche beglichen. Falls jedoch ungerechtfertigte Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden sollen, kann Ihre Pferdeversicherung die Führung eines Prozesses und dessen Kosten übernehmen.
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Der Versicherungsschutz für Sie und Ihr Pferd beginnt sofort mit dem im Versicherungsschein angegebenen Datum. Die Laufzeit des Vertrages ist üblicherweise 12 Monate, sollten Sie nicht kündigen brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, denn er wird automatisch um weitere 12 Monate verlängert.
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Das Glück der Erde liegt auf dem Rücken der Pferde, wie ein altes Sprichwort besagt. Doch kann das Glück ohne eine Haftpflichtversicherung für Ihr Pferd schnell in ein äußerst kostspieliges Unglück umschlagen.
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