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Pferdehaftpflicht

Pferdehaftpflicht FAQ: Häufig gestellte Fragen

Pferdehaftpflicht FAQ

Beispiele aus dem alltäglichen Umgang mit Pferden gibt es genügend. Sei es der Fall, dass Ihr Pferd plötzlich scheut und eine Person verletzt oder aber durch Ausschlagen eine angemietete Pferdebox beschädigt. Laut Gesetz ist der Halter verpflichtet, für den entstandenen Schaden in unbegrenzter Höhe aufzukommen (BGB § 833). In solchen Situationen tritt die Haftpflichtversicherung für Ihr Pferd in Kraft.



Welche Leistungen bietet die Haftpflichtversicherung für Pferde?

Die Haftpflichtversicherung für Pferde prüft für Sie, ob und in welcher Höhe Schadensersatzverpflichtungen gegen Sie bestehen. Außerdem werden von Ihrer Pferdehaftpflicht berechtigte Ansprüche beglichen. Falls jedoch ungerechtfertigte Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden sollen, kann Ihre Pferdeversicherung die Führung eines Prozesses und dessen Kosten übernehmen.

Im Versicherungsschutz inbegriffen sind Auslandsaufenthalte meist bis zu einem Jahr.

Ab wann tritt der Versicherungsschutz in Kraft?

Der Beginn des Schutzes ist das Datum, welches auf dem Versicherungsschein Ihrer Pferdehaftpflichtversicherung angegeben ist. Dafür ist es aber notwendig, dass der Erst-Beitrag sofort bezahlt wird. Für einen dauerhaften Schutz begleichen Sie Ihre Beiträge stets termingerecht.

Wie sieht es mit den Kündigungsmöglichkeiten aus?

Die Haftpflichtversicherung für Ihr Pferd kann ordentlich drei Monate vor Vertragsende gekündigt werden. Die Laufzeit beträgt jeweils ein Jahr.

Im Falle einer Prämienerhöhung können Sie auch außerordentlich innerhalb eines Monats nach dem Erhalt der Information mit sofortiger Wirkung kündigen. Bis zum Inkrafttreten der neuen Beiträge bleiben Sie bei der Pferdehaftpflichtversicherung im vollen Leistungsumfang versichert.

Für den Fall, dass Sie die Haftpflichtversicherung für Ihr Pferd vor Juni 1994 abgeschlossen haben, gelten gesonderte Kündigungsrechte, die bei Ihrer Pferdeversicherung erfragt werden können.

Pferdehaftpflicht im XXL Format

Ist es zu einem Schadensfall gekommen, haben beide Parteien das Recht, die Pferdehaftpflichtversicherung zu kündigen. Die ist mit einer Frist von einem Monat möglich.

Automatisch endet der Vertrag bei Tod des Pferdes. Bitte setzen Sie Ihre Pferdehaftpflichtversicherung über einen solchen besonderen Fall in Kenntnis.

Noch ein kleiner Tipp am Ende. Senden Sie die Kündigung für Ihre Haftpflichtversicherung für Pferde per Einschreiben und achten Sie darauf, dass zur Wahrung der Frist das Datum des Posteingangs bei Ihrer Pferdeversicherung entscheidend ist.

Haftpflichtversicherung Pferd

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