Pferdehaftpflicht: Haftungsunterschied zwischen Tierhalter und Tierhüter
Sie sollten wissen, dass ein Pferdehalter und ein Pferdehüter nicht dasselbe sind, es gibt gewisse Unterschiede zwischen beiden. Als erstes ist es wichtig das ein Pferdehalter nicht unbedingt auch gleichzeitig der Eigentümer des Tieres sein muss. Ein Pferdehalter ist “nur” für das Wohl des Tieres verantwortlich. Das macht sich auch in der Pferdehaftpflichtversicherung bemerkbar.
Unterschied zwischen Tierhalter und Tierhüter
Der Halter trägt die Kosten die so ein Pferd mit sich bringt, kann aber somit auch über das Pferd bestimmen, z.B. beim Renn- oder Turnierpferd, auf welchen Plätzen es übt, in welchem Stall es steht, wer es reitet oder welche Sorte Futter es bekommt. Ein Pferdehüter bekommt nur die Aufgabe das Tier zu beaufsichtigen, dabei werden meist Verträge abgeschlossen (diese können mündlich oder schriftlich erfolgen), die viele rechtliche Dinge bestimmen.
So kommen wir zu den Haftpflichtversicherungen für Pferde. Bei diesen wird zwischen Luxustieren (Pferde für den privaten Gebrauch) und Nutztieren (Pferde die für gewerbliche Zwecken eingesetzt werden) unterschieden. Der Pferdehalter haftet nach anderen Paragraphen als der Pferdehüter.
Bei der “typischen Tiergefahr” (wurde von den Versicherungen so genannt) haftet der Hüter genauso wie der Halter, dem Halter steht dabei ähnlich wie beim Pferdehüter immer der Entlastungsbeweis offen. In der Pferdehaftpflichtversicherung ist das gewerbliche Tierhüterrisiko nicht enthalten bzw. mitversichert, da muss sich jeder Gewerbetreiber selbst versichern.
Abschluss der Pferdehaftpflicht
Wichtige Aspekte beim Abschluss der Pferdehaftpflichtversicherung sind unter anderem Leistungen wie:
- Mietschäden
- Höhe der Deckungssumme
- Reitbeteiligung
- Fremdreiterrisiko
Laut dem BGB ist derjenige, der das Tier hält beim Schadensfall auch verantwortlich und muss für den Schaden aufkommen.
Kurz gesagt als Pferdehalter haften Sie für alle Schäden die Ihr Pferd, das Sie privat halten verursacht, dies beinhaltet Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei Erwerbstieren wird dies wiederrum anders geregelt. Also schließen Sie rechtzeitig eine Haftpflichtversicherung für Ihr Pferd ab, denn sollte etwas passieren, kann das für Sie den finanziellen Ruin bedeuten, sollten Sie nicht versichert sein und für den Schaden mit Ihrem Privatvermögen aufkommen müssen.

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